© 2009 Martin

HTEF

manche aprilscherze sind schon echt langweilig, aber den finde ich echt cool! :) abgesehen von diesem aprilscherz hat sich doch ein komisches gefühl in der magengegend eingestellt…welcome back lieber kommunismus…

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CatCap Newsletter
Bundesregierung gründet neues Beteiligungsmodell. CatCap wird Partner des HTEF.

Sehr geehrter Herr Riedel,

der deutsche Technologiesektor leidet unter den Auswirkungen der weltweiten Finanzmarktkrise. Um der fundamentalen Aufgabe des Staates gerecht zu werden, in dieser Krisensituation das Vertrauen in den deutschen Technologiestandort wiederherzustellen und eine weitere Zuspitzung der Krise zu verhindern, hat die Bundesregierung aufbauend auf dem bereits beschlossenen Rettungsübernahmegesetz, und der damit ab 1. Juli 2009 geschaffenen Möglichkeit der Enteignung systemrelevanter Unternehmen, den High Tech-Enteignungsfonds (HTEF) ins Leben gerufen.

Mit dem High Tech-Enteignungsfonds schafft die Bundesregierung damit ein innovatives und zukunftsweisendes Beteiligungsinstrument. Ziel des HTEF ist es, sich bereits an potentiell systemrelevanten Technologieunternehmen zu beteiligen, um so den Technologiesektor zu stabilisieren.

Zum Geschäftsführer des HTEF soll der enteignungserfahrene Dr. Heisse-Nadel ernannt werden. “Dies ist ein großer Tag für Deutschland. Unser Ziel ist es, jetzt schnell ein großes Portfolio aufzubauen, um im Sommer mit allen neuen Portfolio-Unternehmen gemeinsam den HTEF-Family Day zu feiern.”, sagte Dr. Heisse-Nadel in einer ersten Stellungnahme.

Im Rahmen eines Public-Private Partnership wird CatCap Partner des HTEF. “Wir helfen der Enteignungsbehörde beim Screening systemrelevanter Technologieunternehmen und unterstützen interessierte Unternehmen und deren Gesellschafter bei der schnellen Enteigung.”, sagte Mark Miller, Geschäftsführer der CatCap GmbH. CatCap ist gebeten worden, eine Liste potentieller Enteignungskandidaten zu erstellen und bittet daher um geeignete Vorschläge bis zum 30.6.2009.

Voraussetzung für eine Enteignung durch den HTEF ist die Systemrelevanz des Technologieunternehmens. Um den Enteignungsprozess zu vereinfachen, wurde dabei analog zum bisherigen Enteignungsgesetz auf eine genaue Definition des Begriffes “Systemrelevanz” bewusst verzichtet.

Weitere Voraussetzungen für eine Beteiligung durch den HTEF sind an das Opelmodell, das hierfür einen gewissen Präzedenzcharakter hat, angelehnt:

- Kein marktfähiges Produkt oder zumindest Entwicklung eines solchen geplant

- substantielle, absehbare Verluste (Mindestgröße voraussichtlich € 10 Mio. innerhalb von 24 Monaten). Hier ist in der Diskussion, dass VC Gesellschaften die Verluste ihrer Portfoliounternehmen kumuliert darstellen können, um so eine Beteiligung des HTEF an dem gesamten Portfolio zu ermöglichen

- gutes Management und konkreter Businessplan sind in diesem Zusammenhang kein KO-Kriterium, können aber hinderlich sein, das staatliche Mindestverlustziel zu erreichen

Das Enteignungsverfahren ist von der Bundesregierung denkbar einfach gehalten. Gem. §3 des RettungsG ist das Bundesministerium der Finanzen als Enteigungsbehörde für die Durchführung des Enteignungsverfahrens zuständig. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen und nach Eröffnung des Enteigungsverfahrens durch die Bundesregierung, werden die Eigentümer des zu enteignenden Technologieunternehmens von der Enteignungsbehörde zum Unternehmenspitch eingeladen. Um den Enteignungsprozess aber nicht unnötig in die Länge zu ziehen, kann von einer Präsentation vor der Enteignungsbehörde auch abgesehen werden, soweit “diese mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder den Zweck der Enteignung gefährden würde” ( RettungsG)

Unternehmen, die sich für eine Beteiligung durch den HTEF empfehlen möchten, müssen folgende Unterlagen beim HTEF einreichen:

1. eine genaue Bezeichnung des Enteignungsgegenstandes;

2. die Angabe des Enteignungsbegünstigten;

3. die Angabe, zu welchem Zeitpunkt der Enteignungsgegenstand auf den Enteignungsbegünstigen übergeht (Übergangszeitpunkt);

4. die Angabe, wo die Begründung für die Enteignung veröffentlicht wird und elektronisch abrufbar ist;

5. Angaben zur Höhe der Entschädigung, sofern diese zum Zeitpunkt des Erlasses

der Rechtsverordnung bereits feststeht.

Ein entsprechendes Antragsformular stellt Ihnen CatCap auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Als erste Maßnahme wird CatCap in Kürze die erste Enteignungs-Lounge veranstalten. “Um auch jungen Unternehmen die Möglichkeit zur Enteignung zu geben, werden auf der Enteignungs-Lounge 8 potentiell systemrelevante Unternehmen vor der Enteignungsbehörde präsentieren können und sich so um die Enteignung bewerben. Damit stellen wir das Prinzip “Kurzer Prozess” ganz unbürokratisch sicher.”, sagte Michael Moritz, Geschäftsführer von CatCap.

Die Vorteile des HTEF im Überblick:

- unbürokratisches Verfahren

- einfache Bewertung

- sicherer Exitkanal für die Investoren

Sollten Sie Interesse an der Enteignung haben oder aber ein an der Enteignung interessiertes Unternehmen kennen, unterstützen wir Sie gerne bei dem Enteignungsprozess oder bei der Erstellung eines Fünfjahresplanes.

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